Maskenpflicht in unserer Praxis

Die niedersächsische Coronaverordnung wurde am 28.2.2023 vollständig aufgehoben. Damit gelten auf Landesebene keine Coronaeinschränkungen mehr. Gleichzeitig verweist das Niedersächsische Landesministerium darauf, dass noch das Bundesinfektionsschutzgesetz bis zum 7.4.2023 in Kraft ist und auch in Niedersachsen gilt.  

 

Hier ist in §28b, Absatz 5 eine FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Artzpraxen und therapeutischen Einrichtungen festgelegt. Hier heißt es im Gesetz: 

"Die folgenden Einrichtungen dürfen von Patienten und Besuchern nur betreten werden, wenn sie eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen:
 

a. Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutische Praxen

b. Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe"

Physiotherapiepraxen fallen unter die "Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe". 

 

Das heißt:  In Niedersachsen gilt auch nach dem 1.3.2023 bis zum 7.4.2023 für alle Besucher von Physiotherapiepraxen eine FFP2-Maskenpflicht. Die Maske muss auch während der Behandlung getragen werden.

Darüber hinaus gibt es keine Vorschriften oder Einschränkungen in der Physiotherapie.

Mit freundlichen Grüßen,

Stefan Agena

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